Dr. Nina Böttger in Markt und Mittelstand, 10.2018
„Nur mit dem Chef bei chinesischen Investoren“
Austmann/Böttger in Unternehmer Edition 08.2018
Stolpersteine beim Unternehmensverkauf
Präsentation vom 17.10.2017
Mein Haus, mein Auto, mein Boot: Regelungen im Dienstvertrag, damit dies auch so bleibt
Bunz/Fischer/Steinert, 18.10.2017
Im Blickpunkt: Fallstricke für Gesellschafter und Geschäftsführer bei streitigen Gesellschafterversammlungen (Teil 3)
Bunz/Fischer/Steinert, 09.08.2017
Im Blickpunkt: Fallstricke für Gesellschafter und Geschäftsführer bei streitigen Gesellschafterversammlungen (Teil 2)
Bunz/Fischer/Steinert, 12.07.2017
Im Blickpunkt: Fallstricke für Gesellschafter und Geschäftsführer bei streitigen Gesellschafterversammlungen (Teil 1)
Kulpa/Bunz, 12.06.2017
Unternehmensnachfolge
Schon geregelt?
Kulpa/Bein, 05.04.2017
Kein „Recht auf Vergessenwerden“
Bunz/Fischer, vom 22.02.2017
Durch das Registerrecht ins Abseits
Fischer/Bein 2016
Equity Guide 2016/2017: Rechtliche Absicherung von Private-Equity-Minderheitsbeteiligungen – Zustimmungsvorbehalte, Verwässerungsschutz und Exit-Strategien
Steinert/Bein, vom 16.11.2016
„Klarheit für die Beratungspraxis – BGH: Zur Reichweite des außerordentlichen Informationsrechts des Kommanditisten“
Steinert/Bein, vom 29.06.2016
„Unangemessene Benachteiligung durch Abfindungsklauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen – Verunsicherung durch ein Urteil des LAG Rheinland Pfalz“
Marquardt/Steinert vom 24.02.2016 in Deutscher AnwaltSpiegel
„Einbringung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften:
Kapitalerhöhung oder bloße Einlage?“
Präsentation vom 17.02.2015
„Joint Ventures – Motive, zentrale Verhandlungspunkte & Konfliktlösungen”
Präsentation vom 25.06.2014
„Companies Act 2013 – Das neue indische Gesellschaftsrecht“
Präsentation vom 14.03.2014
„Das geplante Unternehmensstrafrecht – Wie sich der Mittelstand schützen kann“
Präsentation vom 21.08.2013
„Steuerklauseln im Unternehmenskaufvertrag“
Präsentation vom 15.01.2013
„Gestaltung der Unternehmensnachfolge – Modell der Doppelstiftung“