Wir gestalten Kapitalmaßnahmen börsennotierter Unternehmen und unterstützen Sie bei öffentlichen Übernahmeangeboten. Unsere Anwälte haben bedeutende Börseneinführungen sowohl auf Banken- wie auch auf Unternehmensseite begleitet. Zu unseren Stärken zählt die Betreuung von kritischen Hauptversammlungen, und dies nicht nur, wenn Strukturmaßnahmen anstehen. Wir stehen Ihnen bei Aktionärsklagen zur Seite.
Kaum ein Bereich des Wirtschaftslebens ist so umfassend reguliert wie das Kapitalmarktgeschehen. Wir beraten Sie natürlich auch im Hinblick auf die Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Erst- und Folgepflichten.